1. Ausstellungsfähig sind alle im Standard (Bewertungsbestimmungen) anerkannten Rassen.
  2. Gemeldete Tiere müssen gegen RHD geimpft sein. Die vom Tierarzt unterschriebenen Impfbescheinigungen sind den Anmeldebögen beizulegen
  3. Das Standgeld beträgt pro Tier 3,- €, Familienzuchten 3,60 €, Geschwisterwurf 2,40 €, Zuchtstamm 1,80 €.
  4. Die Anmeldebögen sind in doppelter Ausführung und nach Rassen getrennt, einzusenden. Die Wettbewerbe sind auf Anmeldebogen, ohne Zweitschrift, jeder für sich einzusenden. Familienzuchten, Geschwisterwürfe und Zuchtstämme sind vom Zuchtbuchführer zu bestätigen.
  5. Anmeldeschluss , (Poststempel). Spätere Anmeldungen werden nicht mehr angenommen.
  6. Für gemeldete Tiere, die nicht ausgestellt werden, wird das Standgeld nicht zurückerstattet.
  7. Ersatztiere sind zulässig, soweit es sich um die gleiche Rasse handelt. Sie müssen beim EINSETZEN der Schauleitung gemeldet werden. Ersatztiere die bei der Schauleitung nicht gemeldet sind, werden von der Wertung bei Wettbewerben ausgeschlossen. Veränderungsmeldebogen sind bei der Materialverwaltung erhältlich.
  8. Anmeldebögen von Jungzüchtern müssen den Vermerk "Jungzüchter" tragen.
  9. Jungtiere müssen den Vermerk "Jungtiere" tragen. Jungtiere, die nicht als Jungtier gemeldet werden, werden als Alttiere bewertet.